Mit freundlicher Genehmigung der Universität Göttingen
ATEX - Explosionsschutzrichtlinie für Europa

Auf dieser Seite möchten wir in groben Zügen die Explosionschutzrichtlinien darlegen. Wir denken dass wir diesen doch anfänglich trockenen Stoff etwas interessant zusammengefasst haben.
Einleitung


In vielen Bereichen der Wirtschaft, vor allem aber der Großindustrie, kommen brennbare und explosionsfähige Stoffe in Form von Gasen, Stäuben oder Fasern vor. Als die wichtigsten Bereiche sind hier vor allem der Kohlenbergbau, Chemie und Petrochemie, aber auch die Lebensmittelindustrie und Mühlenbetriebe zu nennen.

Abhängig von der Häufigkeit und der Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphäre werden die betreffenden Bereiche, Anlagen oder Anlagenteile in Zonen unterschiedlichen Gefährdungsgrades eingeteilt. Die Betreiber dieser Einrichtungen sind durch den Gesetzgeber verpflichtet, in den explosionsgefährdeten Bereichen die Gefahr von Explosionen durch primäre und sekundäre Schutzmassnahmen zu verhindern. Für die Entstehung einer Explosion sind drei Voraussetzungen notwendig: Ein brennbares Gas oder brennbarer Staub, Sauerstoff und eine Zündquelle.

Primärer Explosionsschutz kann z.B. durch Inertisieren der Gasatmosphäre erreicht werden. Dagegen setzt der sekundäre Explosionsschutz bei der Vermeidung von Zündquellen an. Für die Hersteller von Geräten der Prozesstechnik bedeutet dies, dass sie ihre Geräte und Anlagen so entwickeln und konstruieren müssen, so dass sie – "auch unter der Berücksichtigung von möglichen Fehlern" – keine Zündquelle darstellen.

In den meisten Industriestaaten ist der Explosionsschutz gesetzlich geregelt. Die Europäische Union hat hierzu eine Richtlinie erlassen – die sog. ATEX-Richtlinie, die den Einsatz baumustergeprüfter explosionsgeschützter Betriebsmittel vorschreibt. Die Hersteller der Betriebsmittel wenden die in Europa geltenden harmonisierten Explosionsschutz-Normen an und veranlassen eine EG-Baumusterprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Prüfinstitut ein entsprechendes Zertifikat (ATEX-Zertifikat) aus, das die Voraussetzung für das Inverkehrbringen des Betriebsmittels in der EU ist. Ähnliche Regelungen gelten auch in anderen Staaten weltweit.
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